Kassenpatienten
Bei Fahrten zu oder von einer stationären Behandlung akzeptieren wir bei gesetzlich Krankenversicherten als Bezahlung gern die ärztliche Verordnung, zzgl. des von Ihnen zu leistenden gesetzlichen Eigenanteils.
Sollten Sie einen Befreiungsausweis im Fahrzeug vorlegen können, bleibt Ihnen der Eigenanteil natürlich auch erspart.
Bei Fahrten zu und von ambulanten Behandlungen beginnt unser Service für sie schon vor der Beförderung!
Unter Verwendung Ihrer ärztlichen Verordnung stellen wir für Sie den Fahrkostenübernahmeantrag bei Ihrer gesetzlichen Kranken- oder Ersatzkasse.
Die durch uns für Sie geleisteten Beförderungen zu Ihren ambulanten Behandlungen, rechnen wir entsprechend des Kostenübernahmebescheids direkt mit Ihrer Kranken- oder Ersatzkasse ab.
Privatversicherte/Selbstzahler
Da private Krankenversicherer grundsätzlich nicht mit Leistungserbringern direkt abrechnen, sind Privatpatienten gehalten, ihr Fahrtentgelt selbst zu zahlen. Über Fahrpreis und Strecke erhalten Sie dann wunschgemäß eine Quittung oder Rechnung. Bei Dauer-/Serienfahrten sind problemlos Monatsrechnungen vereinbar.